Honorarberechnung nach Gebührenordnung
Unser Honorar wird grundsätzlich nach einer für alle Steuerberater geltenden Gebührenverordnung (StBGebV) berechnet.
Die Gebühr bemisst sich in der Regel nach dem Gegenstandswert.
Für jede Leistung sind ein Mindest- und ein Höchstwert für die zu berechnende Gebühr vorgegeben. Innerhalb dieser Spanne liegt – je nach Umfang, der Komplexität und dem sich daraus ergebenden Zeitaufwand –
die Gebühr für die erbrachte Leistung.
Sie können durch Ihre Mitwirkung die Höhe der Gebühr beeinflussen.
Bei entsprechender Vorbereitung der Unterlagen ist der Aufwand für uns meist geringer. Diese Kostenersparnis geben wir gerne an Sie weiter.
Zeitabrechnung
Für verschiedene Beratungsleistungen – wie beispielsweise der betriebswirtschaftlichen Beratung – erfolgt die Berechnung unseres Honorars meist entsprechend unseres Zeitaufwands.
Die Abrechnung auf Stundenbasis ist in vielen Fällen besser nachvollziehbar und oft auch günstiger für unsere Mandanten.
Honorarpauschalen
Zur Erhöhung der Planungssicherheit bei unseren Mandanten sind wir grundsätzlich bereit, turnusmäßig wiederkehrende Leistungen wie Buchhaltungen, Lohn- und Gehaltsservice, Jahresabschluss und Steuererklärungen nach einer gewissen Einarbeitungszeit auch gegen Berechnung eines Pauschalhonorars zu übernehmen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Die Kosten für die Steuerberatung sind auch im Privatbereich größtenteils steuerlich abzugsfähig. |